Allgemeine Geschäftsbedingungen

co.ereignisdesign / Petra Bojahr & Tobias Waldt GbR

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

co.ereignisdesign / Petra Bojahr & Tobias Waldt GbR (im folgenden co.ereignisdesign genannt) erbringt Ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Es wird ausdrücklich Schriftform vereinbart. Abweichungen von diesen Geschäfts-bedingungen sind nur wirksam, wenn co.ereignisdesign sie schriftlich bestätigt. co.ereignisdesign ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie evtl. Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei  Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so ist co.ereignisdesign berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Allgemeine Geschäftsbedingungen co.ereignisdesign

 

Der Vertrag über die Nutzung von co.ereignisdesign-Diensten kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung eines Angebotes von co.ereignisdesign zustande. Soweit co.ereignisdesign sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von co.ereignisdesign kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertrags-verhältnis.

 

§ 3 Leistungsumfang

 

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des entsprechenden Angebotes sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Soweit co.ereignisdesign kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

 

§ 4 Preise

 

Die Höhe der Preise ergibt sich aus dem Angebot. Dieses basiert auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Es gilt nur in der Summe aller Teile, vorbehaltlich technischer und künstlerischer Änderungen; diese könne je nach tatsächlich aufgewendeter Zeit das Preisangebot beeinflussen. Alle Beträge sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

 

Mit Eingang des Auftrages bei co.ereignisdesign werden 50% der Rechnungssumme fällig. Der Restbetrag wird bei Bereitstellung des Projektes fällig. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem 1. des Monats des vertraglich vereinbarten Nutzungsbeginns für den gesamten Monat zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen,  wenn sie via Electronic-Mail an die Emailadresse des Kunden zugestellt worden ist.

 

§ 6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

 

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die co.ereignisdesign die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich der Monopol-Dienste der Deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von co.ereignisdesign auftreten, hat co.ereignisdesign auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen co.ereignisdesign, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

 

§ 7 Zahlungsverzug

 

Bei Zahlungsverzug ist co.ereignisdesign außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, daß co.ereignisdesign eine höhere Zinslast nachweist. Kommt der Kunde in Verzug, so kann co.ereignisdesign das Vertragsverhältnis ohne eine Frist kündigen. Die Geltentmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt co.ereignisdesign vorbehalten.

 

§ 8 Haftung und Gewährleistung

 

Co.ereignisdesign verpflichtet sich, die erteilten Aufträge sorgfältig auszuführen. Co.ereignisdesign haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

Der Kunde seinerseits haftet dafür, dass co.ereignisdesign alle zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

 

Weiterhin haftet der Kunde für das ihm überlassene Miet- oder Leihmaterial im Hinblick auf Beschädigungen, Diebstahl, grobe Verunreinigung und unsachgemäße Behandlung bis zum vollen Wiederbeschaffungswert.

 

§ 9 Zusätzliche Bstimmungen bei Projekten

 

Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von co.ereignisdesign auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

 

§ 10 Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführte Klausel rechtswidrig oder in irgendeiner Form ungültig sein, so bleiben die anderen Klauseln davon unberührt.